Ein Wort an die Kritiker
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Der   MASSSTAB FÜR DAS 1,5 °C-ZIEL   lautet:   KEINE ÜBERSCHREITUNG DER CO2-BUDGETGRENZE!

Die Vorgabe "Klimaneutralität ab 2020" ist als Maßstab für nationales Handeln völlig ungeeignet



Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WGBU) hat schon 2009 in seiner Veröffentlichung "Kassensturz für den Weltklimavertrag – Der Budgetansatz" den sog. Budgetansatz in die Klimaschutzdebatte eingebracht. Er beruht auf der Erkenntnis, dass das Ausmaß der globalen Erwärmung von der Höhe der erreichten CO2-Konzentration in der Atmosphäre abhängig ist. Deshalb, so der WBGU, müsse die max. Erwärmung, die die Weltgemeinschaft für noch tolerabel betrachtet, festgelegt und die entsprechend noch mögliche Gesamtmenge an zusätzlichen CO2-Emissionen - das noch offene globale CO2-Budget - bestimmt werden. So werde es möglich werden, die notwendige Absenkung aller weiteren CO2-Emissionen auf Null rechtzeitig vor Überschreitung der Budgetgrenze zu erreichen. Nach damaliger Einschätzung des WGBU sollte so eine Begrenzung der globalen Erwärmung um max. 2 °C bis 2050 geschafft sein.

Von der deutschen und internationalen Politik wurde von diesem Vorschlag bis vor wenigen Jahren nur die Zeitperspektive "Klimaneutralität ab 2050" aufgenommen. Sie ist auch in der Pariser Vereinbarung von 2015 die einzige konkrete Vorgabe. Aber auf der damaligen Welt-Klimakonferenz einigte man sich auf eine Verschärfung der der Zielvorgabe des WBGU: Die Erwärmung solle auf "deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau" begrenzt werden (das Minimalziel) und es sollten Anstrengungen unternommen werden, um möglichst max. 1,5 °C an Erwärmung nicht zu überschreiten (das Maximalziel), vgl. Art. 2,1a. Der CO2-Budgetansatz spielt - zumindest im Text der Vereinbarung - keine Rolle, es war zu der Zeit auch noch nicht wissenschaftlich ermittelt, wie groß ein zum 1,5°-Ziel passendes Budget, z. B. ab 2016 - sein dürfte, schon gar nicht, wie die Einhaltung der CO2-Budgetgrenze grundsätzlich organisiert werden könnte.

Erst nachdem vom Weltklimarat (IPCC) das Sondergutachten zum 1,5°-Ziel (Global Warming of 1,5 °C) im Sept. 2018 mit der Nennung des ab 2018 zu dem Ziel gehörenden CO2-Budgets vorgelegt wurde - inzwischen weltweit anerkannt - ist es möglich geworden, aus diesem globalen Budget nationale CO2-Budgets abzuleiten. Diese wiederum machen es möglich, die jeweils pro Land notwendige Abfolge sich jährlich reduzierender CO2-Emissionen so zu kalkulieren, dass es dort ab Erreichen der nationalen Budgetgrenze keine weiteren CO2-Emissionen mehr gibt.

Kalkulationen mit dem CO2-Budgetansatz zeigen eindeutig, dass die Orientierung des Klimaschutzhandelns aller Länder, insbesondere derer mit 2018 sehr hohem Ausgangsniveau ihrer Emissionen (China, USA, EU27, Russland, Japan, Iran, Süd-Korea, Kanad, Saudi-Arabien) für das Ziel "max. +1,5 °C" völlig ungeeignet sind. Nur mit Hlife des Budgetansatzes ist es möglich, die sich aus dem 1.5°-Ziel ergebenden globalen Handlungsanforderungen angemessen zu organisieren.

Vgl. dazu die Excel-Tabelle Simulation der notwendigen nationalen CO2-Reduktionspfade für das Ziel "max. 1,5 °C Erwärmung"