?php $navHorizontal="home"; $aktuelleSeite=""; $navi="";?> Klimaneutral handeln | CO2-neutral | CO2-Uhr | verbleibendes CO2-Budget | handeln | Paris Agreement

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Dringender-Handlungsbedarf  

§ 42 der Geschaftsordnung der Klimakonferenzen ermöglicht die Ausbremsung effektiven Klimaschutzes durch wenige Länder

Deshalb: Erforderliche Änderungen im Paris Agreement von 2015



x x x x x x x x Karikatur: x x x x xx x x x x x x

Karikatur: Gerhard Mester



Die Orientierung am verbliebenen CO2-Budget ist unabdingbar

Die Weltgemeinschaft hat sich 2015 im Paris Agreement verpflichtet - laut Gutachten des Internationalen Gerichtshofs von 2025 (vgl. a.a.O. S. 11, Punkt 5) verbindlich für die Vertragsstaaten -, mit größter Anstrengung die durch anthropogene Treibhausgasemissionen verursachte globale Erwärmung bei +1,5 °C zu stoppen. Dies ist ein qualitatives Ziel. Es muss in mess- und kontrollierbare Handlungsschritte übersetzt werden. Die im Paris Agreement enthaltene Empfehlung, ab etwa der Mitte dieses Jahrhunderts global klimaneutral zu handeln, gibt dafür keine ausreichende Orientierung. Derlei Quantifizierung ist einzig möglich mit Hilfe des CO2-Budget-Ansatzes. Er basiert auf der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass es einen nahezu linearen Zusammenhang zwischen der Gesamtmenge der durch menschliches Handeln erfolgten Anreicherung der Atmosphäre mit CO2 (und CO2-äquivalenten) und der aktuellen globalen Erwärmung gibt.

2015 war allerdings die Höhe des mit dem 1,5 °C-Ziel kompatiblen globalen CO2-Budgets noch nicht hinreichend wissenschaftlich abgesichert bekannt. Erstmals 2018 konnte - auf Wunsch der Pariser Konferenz (vgl. Abschlussprotokoll, dort Punkt II, 21) - vom IPCC (Weltklimarat) die maximale Menge an CO2 veröffentlicht werden, die ab einem Stichjahr noch emittiert werden darf, wenn mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (z.B. 67 % oder 50 %) eine beabsichtigte Grenze globaler Erwärmung (z.B. 1,5 °C) nicht überschritten werden soll. Seitdem ist das noch verfügbare globale CO2-Budget* wiederholt aktualisiert worden.
* Das "klassische" CO2-Budget des IPCC bezieht sich rein auf CO2-Emissionen. Der Weltklimarat (IPCC) berücksichtigt bei dessen Berechnung aber die vermutete zusätzliche Wirkung der CO2-äquivalente sowie die komplexen Rückkopplungen und mögliche Folgen der Erwärmung im Erdsystem. Die mangelnde Sicherheit hinsichtlich dieser Werte bedingt wesentlich die Angabe zur wahrscheinlichen Erfolgsaussicht bei Einhaltung des jeweiligen Budgets.

Die Notwendigkeit, das noch verfügbare globale CO2-Budget als die physikalische Voraussetzung dafür einzuhalten, dass die Erwärmung bei z. B. +1,5°C gestoppt werden kann, ist allerdings bis heute nicht in das Paris Agreement als für alle Vertragspartner verbindlich eingearbeitet worden. Maßgebend für die Politiker ist weiterhin die Empfehlung von 2015: "Klimaneutralität ab 2050" statt "klimaneutral handeln spätestens ab Ende des kompatiblen CO2-Budgets".

Der Jahresbericht 2025 der IGCC (Indicators of Global Climate Change), vorgestellt auf der UN-Klimakonferenz in Bonn 2025, warnt, dass das globale CO2-Budget für das 1,5-Grad-Ziel bei bisherigem Trend der Emissionen innerhalb von etwa drei Jahren ausgeschöpft sein wird. Die Budgets für 1,6 bis 1,7 Grad wären in etwa neun Jahren überschritten:
Die CO2-Uhr (mit der Auswahlmöglichkeit: 1,5°- oder 2°-Ziel) der PIK-Forschungsabteilung "Klimaökonomie und Politik - MCC Berlin" zeigt die verbleibende Zeit bis zur Ausschöpfung des noch verfügbaren globalen CO2-Budgets.
Das ab Anfang 2025 noch verfügbare globale CO2-Budget für das 1,5°-Ziel (50 % Erfolgsaussicht) beträgt einer ESSD-Studie zufolge nur noch 130 Mrd. t :
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Zur Erinnerung:
Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVG) hat am 29.04.2021 der deutschen Klimapolitik einen einzuhaltenden Maßstab vorgegeben: In den kommenden Jahren sollten Deutschland nicht mehr CO2-Emissionen gemäß bestmöglicher wissenschaftlicher Erkenntnis erlaubt sein, als das dem Ziel maximaler Erwärmung entsprechende anteilige deutsche CO2-Budget hergibt. Vgl. insbes. Randziffern 231-246 im BVG-Urteil.

Aber: Das deutsche Klimaschutzgesetz (KSG) - auch in seiner neusten Fassung von 07/2024 - wird dem nicht gerecht: Aus der vorgenannten Größe des wahrscheinlich nur noch zur Verfügung stehenden globalen CO2-Budgets (1,5°C bei 50 % Erfolgsaussicht) in Höhe von 130 Mrd. t ergibt sich, dass bei einer Verteilung dieses Budgets auf alle Vertragspartner Deutschland ab 2025 nur noch die Emission von insgesamt 1,05 % davon, d. h. 1,4 Mrd. t erlaubt wäre. (Diese Berechnung des nationalen Anteils am globalen CO2-Restbudget im Verhältnis zum jeweiligen nationalen Anteil an der Weltbevölkerung würde der Gerechtigkeitsanforderung aus Art. 3,1 der Klimarahmenkondition UNFCCC wenigstens minimal entsprechen.)

2024 betrug die deutsche CO2-Jahresemission 572 Mio. t (Quelle: Umweltbundesamt). Wenn man ab 2025 von Jahr zu Jahr den zulässigen Jahreswert linear gegenüber dem Vorjahr um ein 21-stel des 2024-Wertes reduzierte, würde Ende 2045 in etwa die Netto-Null-Emission erreicht sein. Und es würden von 2025 - 2045 5,7 Mrd. t an von Deutschland emittertem CO2 akkumuliert worden sein, also rd. 300 % mehr, als ab 2025 der Rest des genannten anteiligen nationalen CO2-Budgets zulässt.