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Alarmstufe rot - Endlich effektiv handeln!x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Grafiknutzung mit Erlaubnis der taz-Redaktion; Entwickler der CO2-Uhr: MCC,Berlin
x x x x x x x x x x x x x x x x Erläuterung s. u. Grafik aus 2016 von Gerhard Mester zum Klimawandel, ,
trotz grüner Regierungsbeteiligung noch immer passend, s. folgende Information:
 Jährliche Temperaturanomalie in Deutschland von 1881-2022; Quelle: S4F Leipzig, Jan. 2023
Die weit überwiegende Mehrheit aller Klimawissenschaftler ist der Überzeugung: Soll die globale Erderwärmung auf möglichst 1,5 °C begrenzt werden, dürfen mit sehr hoher Sicherheit alle Länder ab 2020 zusammen nur noch ca. 400 Milliarden t CO2 (das sog. verbleibende globale CO2-Budget) emittieren, um mit zwei Drittel ("67%") Erfolgsaussicht bis 2045 globale Klimaneutralität zu erreichen; vgl. IPCC (Weltklimarat-) Bericht 2021. An Hand dieses globalen CO2-Budgets müssen schnellstens anteilige nationale CO2-Budgets festgelegt werden, um so ein abgestimmtes weltweites Handeln für gelingenden Klimaschutz möglich zu machen.

Der UN-Generalsekretärs Guterres hat in einer Ansprache an die versammelten Staatschefs am 7.11.2022 vor der 27. Weltklimakonferenz in Ägypten gesagt:
… Wir sind auf einem Highway in die Klimahölle, mit dem Fuß immer noch auf dem Gaspedal.
… Deshalb fordere ich [u.a.] zu Beginn der COP27 einen historischen Pakt zwischen Industrie- und Schwellenländern – einen Klimasolidaritätspakt. ... Einen Pakt zur Beendigung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und dem Bau neuer Kohlekraftwerke - Kohleausstieg in den OECD-Ländern bis 2030 und überall sonst bis 2040. ... Die Menschheit hat die Wahl: kooperieren oder untergehen. Es wird entweder ein Klima-Solidaritätspakt - oder es ist ein kollektiver Selbstmordpakt. ... Dies ist ein moralischer Imperativ.
Es ist eine grundlegende Frage der internationalen Solidarität – und der Klimagerechtigkeit.
Warum ein derart dramatischer Appell des Generalsekrtärs der Vereinten Nationen?
Der von allen Regierungen besetzte Weltklimarat (IPCC) sagt in seinem aktuellen Bericht AR6 (2021; LINK s.o.): Ab 2045 müssen alle Länder klimaneutral leben und handeln. Der Zeitpunkt für global notwendiges klimaneutrales Handeln richtet sich allerdings nicht nach einem festgelegten Jahr, sondern danach, wann die zulässige Höchstmenge der zusätzlichen Treibhausgasemissionen erreicht ist. Diese Höchstmenge ist definiert durch das globale CO2-Budget, das durch das Ziel bestimmt ist, "die Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur* auf möglichst 1,5 °C zu begrenzen" - physikalisch bedingt! Zum Zusammenhang von Budget-Ende = notwendiger Klimaneutralität und globaler Erwärmung s. hier. Zur überaus großen Bedeutung der in unserem Alltag geringfügigen Temperaturänderung um +1,5 oder mehr °C siehe Zur Bedeutung der Änderungen globaler Durchschnittstemperaturen
Deshalb dürfen nicht alle Länder das Erreichen ihrer Klimaneutralität bis 2045 hinauszögern: Die 10 am stärksten emittierenden Länder (mit rd. 45 % der Weltbevölkerung) - in der Reihenfolge von der Spitze abwärts: VR China, USA, Indien (bei sehr geringer (!) pro-Kopf-Emission), Russland, Japan, Deutschland, Iran, Saudi-Arabien, Süd-Korea, Kanada - würden bei Beginn ihrer Klimaneutralität erst ab 2045 das globale CO2-Budget ganz allein ausschöpfen; Beleg: Die Situation Deutschlands laut übernächstem Absatz. Die schwach bis sehr schwach emittierenden Länder (rd. 55 % der Weltbevölkerung) dürften - zur Einhaltung der 1,5°-Grenze - bei dieser Bedingung dann ab sofort kein CO2 mehr emittieren - eine unerträgliche Ungerechtigkeit, die das Erreichen der 1,5°-Grenze politisch völlig unmöglich machte. Hierzu ausführliche Begründung.
Die Konsequenz: Für alle Länder - also auch Deutschland - muss man aus dem globalen CO2-Budget im Verhältnis zum jeweiligen Landesanteil an der Weltbevölkerung (oder auf andere gerechte Weise) nationale CO2-Budgets berechnen. Und dann muss sich jedes Land verpflichten, ab der Grenze seines nationalen CO2-Budgets klimaneutral zu leben und zu handeln.
Jedoch: Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG; zuletzt geändert am 24.06.2021) ist am Jahr 2045 orientiert - vgl. die Gesetzes-Anlagen 2 und 3. Während das anteilige deutsche CO2-Budget ab 2020 nur noch die Emission von rd. 4,2 Mrd. t CO2 erlauben würde und bei linearer Reduktion auf nahe null spätestens 2035 ausgeschöpft wäre, gestattet das KSG wegen der Laufzeit bis 2045 mehr als das Doppelte an zusätzlicher CO2-Emission: Bei linearer Reduktion auf null von 2022 bis 2045 - würde die Summe der auflaufenden Jahresemissionen mehr als 9 Mrd. t CO2 betragen und ein angemessener, gerechter deutscher Beitrag zur Lösung der globalen CO2-Problematik drastisch misslingen.
Das bedeutet: Wir steuern bei der Orientierung des Klimaschutzhandelns aller Länder am Zieljahr 2045 - so ist es bisher wohl (fast) ausnahmslos - auf eine Erwärmung von mindestens 2,5 °C und deren katastrophale Folgen zu!
Noch ist die Entwicklung hinein in eine Heißzeit durch koordiniertes globales Handeln aufzuhalten, wenn nicht bei +1,5 °C, dann so dicht wie möglich daran - wir müssen es nur wollen. Die Verantwortung dafür liegt vor allem bei den stark emittierenden Ländern; sie müssen das nötige Handeln vielmals schneller als bisher politisch regeln und dafür brauchen sie die Unterstützung ihrer Wähler.
Welches Maß an Erwärmungsbegrenzung bei Orientierung an beschrieben nationalen CO2-Budgets rechnerisch noch möglich ist, finden Sie in dieser Ausarbeitung.
Zu dem Potenzial der erneuerbaren Energien zum Gelingen der Energiewende empfehle ich die Ansicht dieses Videos (auf www.doktorwhatson.tv/DE, leider nicht ohne Werbung).
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29.04.2021: Bundesverfassungsgericht gibt der Klimapolitik einen zwingend einzuhaltenden Maßstab vor: In den kommenden Jahren nicht mehr an CO2-Emissionen, als es das deutsche CO2-Budget erlaubt! Näheres Interpretation und Kommentar / Kernaussagen-BVG-Urteil.pdf
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