Die Bundesregierung stellt Dienstfahrten klimaneutral


Es gab zunächst ein wenig hin und her: Im Jahr 2007 beschloss die deutsche Bundesregierung, alle aus den Dienstreisen ihrer Mitglieder und Beschäftigten resultierenden Treibhausgasemissionen kompensieren zu lassen.

Im Jahr 2010 beschloss der Deutsche Bundestag im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, die dafür ursprünglich vorgesehenen Haushaltsmittel ab 1.1.2010 nicht mehr bereitzustellen.

Anfang 2015 aber hat sich die Bundesregierung erneut dazu durchgerungen, die Klimawirkung aller Dienstreisen ihrer Beschäftigten aus den Ministerien einschließlich der oberen Bundesbehörden ab Beginn der laufenden Legislaturperiode zu kompensieren. In einem ersten Schritt wird sie dazu für das Jahr 2014 Emissionsgutschriften in Höhe von 138.038 Tonnen Kohlendioxid aus internationalen Klimaschutzprojekten im Rahmen des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, kurz CDM) erwerben und anschließend löschen. Das Umweltbundesamt (UBA) bereitet den Ankauf vor; es ruft nationale und internationale Anbieter dazu auf, Gutschriften aus CDM-Projekten anzubieten.

Am 27.Mai 2016 gab das Umweltbundesamt (UBA) bekannt, dass es für 2014, das erste Jahr der derzeitigen Bundesregierung, jetzt Emissionsgutschriften in Höhe von 138.038 Tonnen Kohlen-dioxidäquivalenten gelöscht hat.

Siehe Presseinfo Nr. 20 vom 27.05.2016 / Presseinfo Nr. 5 vom 15.02.2017
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit